preise

Unsere Preise werden gemäß der GOT (Gebührenordnung für Tierärzte) vom 08.07.2008 zum gesetzlich vorgeschriebenen Mindest-Einfachsatz abgerechnet. Bezahlung ist auch mit ec – Karte möglich.

GOT – Was ist das?
Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) ist eine Rechtsverordnung, die vorschreibt, wie tierärztliche Leistungen abzurechnen sind. Sie wird von der Bundesregierung erlassen, um die berechtigten Interessen von Tierhalter und Tierarzt zu wahren.

Die GOT ist für alle praktizierenden Tierärzte bindend

Von Bedeutung für Sie als Tierhalter ist ein überschaubarer Gebührenrahmen und die Qualität der tierärztlichen Leistung. Das Honorar sichert nicht nur den Lebensunterhalt des Tierarztes, sondern deckt auch die Kosten und den Investitions- und lnnovationsbedarf der tierärztlichen Praxis.

Das Gebührenverzeichnis der GOT
Rund 800 tierärztliche Einzelleistungen und Behandlungsschritte sind hier mit ihrem Gebührensatz beziffert. Das Gebührenverzeichnis enthält keine Endpreise für Behandlungen. Die Gebührensätze der medizinischen Einzelschritte müssen nach dem Baukastenprinzip kombiniert werden, um eine vollständige Behandlung berechnen zu können. Dies ist notwendig, um den individuellen Behandlungsbedürfnissen der Patienten gerecht zu werden.

Hier können Sie weitere Details zur GOT erfahren.

Die Gliederung in einzelne Behandlungsschritte erfordert medizinisches Verständnis und ist für den Laien nicht immer ohne Erläuterung nachvollziehbar. Mißverständnisse und Mißinterpretationen sind daher nicht selten, insbesondere wenn in Presseberichten aus der GOT zitiert wird.

Struktur des Gebührenverzeichnisses
Kennziffer der Verrichtung Gebührensatz ohne MWSt Kennzeichnung für Zeitfaktorberechnung (bei den hier aufgeführten Werten sind gemäß der neuen GOT seit 08.07.2008 ca. 12% zu addieren).

H7 Wunden 1-fach 2-fach 3-fach

a) Wundbehandlung 5,11 Eur 10,22 Eur 15,33 Eur
b) Wundtoilette 10,23 Eur 20,46 Eur 30,69 Eur
c) Wundnaht-einfach 10,23 Eur 20,46 Eur 30,69 Eur

Beispiel
Dackel Paul, 7 Jahre, soll wegen einer Prostatazyste kastriert werden. Die Diagnose „Prostatazyste“ wurde durch Voruntersuchungen ermittelt, die bei diesem Beispiel unberücksichtigt bleiben.

1. Durch eine Allgemeine Untersuchung stellt der Tierarzt die Narkosefähigkeit des Patienten fest
2. Für den Eingriff wählt er eine Injektionsnarkose, d.h. heißt Timm erhält ein flüssiges Narkosemittel, das in die Vene gespritzt wird
3. Kastration
4. Nach der Kastrationsoperation braucht Timm zum Schutz vor Infektionen ein Antibiotikum, das ihm durch eine Injektion unter die Haut verabreicht wird

Kennziffer der Verrichtung Gebührensatz ohne MWSt
1-fach 2-fach 3-fach
a) Allg. Untersuchung
f) Hund 20 10,74 Eur 21,48 Eur 32,22 Eur
b) Injektionsnarkose 15,34 Eur 30,68 Eur 46,02 Eur
c) Kastration Hund 40,90 Eur 81,80 Eur 122,70 Eur
d) Injektion subkutan 4,60 Eur 9,20 Eur 13,80 Eur

Das Beispiel zeigt: der in der GOT aufgeführte Begriff „Kastration“ bezeichnet lediglich den operativen Eingriff, nicht aber alle Maßnahmen, die zur Durchführung einer Kastration notwendig sind. Zu den Grundleistungen einer tierärztlichen Praxis gehört immer eine Untersuchung des Patienten, alle weiteren Maßnahmen hängen vom Ergebnis der Erstuntersuchung ab. Würde der Tierarzt Anzeichen einer Herzerkrankung feststellen, müssten zunächst Herz und Kreislauf eingehender untersucht werden. Möglicherweise könnte ein anderes Narkoseverfahren erforderlich sein und es wäre eine intravenöse Infusion notwendig, um bei einem narkoseempfindlichen Risikopatienten die Kastration ohne Gefährdung durchzuführen. Solche individuellen medizinischen Leistungen können im Gebührenverzeichnis nicht mit Pauschalpreisen berücksichtigt werden.

Was darf der Tierarzt berechnen?
Gebühren: Tierärztliche Leistungen dürfen nur mit dem Ein- bis Dreifachen des jeweiligen Gebührensatzes berechnet werden. Innerhalb dieses Rahmens kann der Tierarzt den Multiplikationsfaktor nach den besonderen Umständen des einzelnen Falles (z.B. erhöhter Schwierigkeitsgrad bei Operationen, örtliche Verhältnisse, nächtliche Einsätze) bestimmen. Über- und Unterschreitungen dieses Gebührenrahmens sind nur in begründeten Einzelfällen zulässig und müssen vorher schriftlich vereinbart werden.

Für einige tierärztliche Leistungen, die wesentlich durch einen Zeitfaktor bestimmt sind (z.B. Befunderhebung in der Tierverhaltenstherapie oder bei Naturheilverfahren), kann eine zusätzliche Zeitgebühr berechnet werden. Auf den möglicherweise entstehenden Zeitaufwand muss vor der Behandlung hingewiesen werden. Die Zeitgebühr beträgt 12,78 € / 15 Minuten.

Arzneimittel
Angewendete und abgegebene Arzneimittel müssen nach der geltenden Arzneimittelpreis-Verordnung in Rechnung gestellt werden.

Materialien
Verbrauchsmaterialien wie z.B. Einmalspritzen, Kanülen, Tupfer, Nahtmaterial sind in den Gebührensätzen nicht enthalten. Der Gesetzgeber sieht deren gesonderte Abrechnung vor.

Barauslagen
Portogebühren für Laborversand und ähnliche Auslagen sind ebenfalls als Rechnungspositionen in der GOT ausgewiesen.

Fahrtkosten
Für Besuche und den damit verbundenen Zeitaufwand erhalten Tierärzte Wegegeld in Höhe von 2,05 Eur je Doppelkilometer, mindestens jedoch 7,67 Eur (tagsüber). Nachts, an Feiertagen und Wochenenden sind 3,07 Eur je Doppelkilometer, mindestens jedoch 10,23 Eur zu veranschlagen.

Mehrwertsteuer
Für tierärztliche Leistungen ist ebenso wie für Arzneimittel und Verbrauchsmaterialien Mehrwertsteuer zu entrichten. Da die Gebührensätze der GOT keine Mehrwertsteuer enthalten, muss diese gesondert hinzugerechnet werden.